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Limburg 1940-1945,
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Alle Gefallenen des Limburger Widerstandes
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Johan Beyleveld war Porzellandekorateur in der keramischen Industrie von Maastricht.
Sein Name wird auf zwei Arten geschrieben. Wir finden Beyleveld auf maastrichtsegevelstenen.nl [1], arolsen-archives.org [2] und in den ältesten Dokumenten in seiner Personalakte bei der OGS [3#4], aber danach wird daraus Beijleveld.
Der Direktor des Regionalen Arbeitsamtes Maastricht schrieb im April 1959 an die OGS:
Die umseitig genannte Person war den meinem Büro bekannten Informationen zufolge in der Zeit vom 4. Juni 1943 bis zum 21. Dezember 1943 in der Papierfabrik Waldhoff in Kostheim beschäftigt. Er wurde am 23.8.44 wegen Untertauchens in den Konzentrationslagern Amersfoort und Neuengamme inhaftiert.
Seine Beschäftigung war unfreiwillig, auf Anordnung der deutschen Behörden. [3#6]
Er war also untergetaucht, um dem ZwangsArbeitsdienst zu entgehen. Ist das Widerstand? Nach Angaben von maastrichtsegevelstenen.nl [1] ist das tatsächlich der Fall. Auch auf den Wänden des Widerstandsdenkmals der Provinz Limburg (NL) sind einige Personen aus diesem Grund aufgeführt, aber Johan ist nicht dabei.
Er wurde gefasst und am 28. August 1944 nach Amersfoort gebracht. Dort heißt es in seiner Akte Arbeitsverweigerung [2] als Grund für seine Verhaftung. Am 6. September 1944, also am Dolle Dinsdag [4], wenige Tage vor der Befreiung von Maastricht, wurde er nach Deutschland gebracht. [3#3]
Er starb in Neuengamme an den Folgen von Misshandlungen, aber in der Sterbeurkunde steht „Lungenentzündung“. [5]
In seiner Akte im Nationalarchiv [3#1] befindet sich ein Stempel des Bureau Bijzondere Rechtspleging „Bureau Bijzondere Rechtspleging“ (Büro für Sondergerichtsbarkeit) mit dem Text: Aus den Archiven des Justizministeriums geht nicht hervor, dass sich die betreffende Person während der Besatzungszeit des politischen Handelns oder Verhaltens schuldig gemacht hat, das zur Verhängung einer Strafe oder Maßnahme durch Organe der Sondergerichtsbarkeit geführt hat, mit einem Datumsstempel: 22. April 1958.
Nach der Befreiung der Niederlande hatte diese Bijzondere Rechtspleging die Aufgabe, all diejenigen zu verfolgen, die sich während des Zweiten Weltkriegs insbesondere der Kollaboration, des Hochverrats, des Landesverrats und der Kriegsverbrechen schuldig gemacht hatten.
Fußnoten